AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma KONE Parking
Inhaber: Shalaw Mohammed Rostim
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§ 1 GELTUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
(1) Die Firma KONE Parking, Inhaber Shalaw Mohammed Rostim, bietet ausschließlich Leistungen gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an. Diese sind integraler Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden (im Folgenden „Kunde“ genannt) in Bezug auf unsere angebotenen Dienstleistungen abschließen.
(2) Unsere Mitarbeiter oder beauftragte Dritte sind nicht berechtigt oder bevollmächtigt, mündliche oder schriftliche Vereinbarungen mit dem Kunden zu treffen, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen. Ausgenommen hiervon sind gesetzliche Vertretungsmächte, z. B. durch vertretungsberechtigte Organstellung oder als Prokurist.
(3) Die Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn wir der Anwendung im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprechen. Auch wenn wir uns auf ein Schreiben beziehen, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, bedeutet dies nicht, dass wir diesen zustimmen.
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§ 2 Zustandekommen eines Vertrages
(1) Sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet oder mit einer bestimmten Annahmefrist versehen, gelten alle Angebote von KONE Parking als unverbindlich und freibleibend.
(2) Sobald der Kunde eine Bestellung unterzeichnet hat und diese von uns noch nicht angenommen wurde, ist er für einen Zeitraum von 5 Kalendertagen an diese gebunden. Innerhalb dieser Frist sind wir berechtigt, das Angebot anzunehmen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, an dem unsere Annahme dem Kunden zugeht.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn wir entweder eine schriftliche Bestätigung des Vertrags oder eine Gegenzeichnung des schriftlichen Vertrags in Anwesenheit des Kunden vornehmen. Telefax oder E-Mail sind ausreichend, um die Schriftform zu erfüllen.
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§ 3 Leistungen von KONE Parking
(1) Die Firma KONE Parking bietet Fluggästen die Möglichkeit, ihr Fahrzeug auf den von der Firma betriebenen bzw. angemieteten Stellflächen gegen Gebühr abzustellen und einen Shuttle-Service zum Flughafen Düsseldorf und zurück zu nutzen.
Mit der Annahme der Buchungsbestätigung kommt zwischen dem Kunden und KONE Parking ein Mietverhältnis zustande.
KONE Parking verpflichtet sich, dem Kunden für die vereinbarte Dauer einen Stellplatz zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz. Bei Dauermieten kann ein fester Parkplatz zugewiesen werden.
KONE Parking ist berechtigt, Fahrzeuge auf nahegelegene Parkflächen oder Betriebsgelände zu überführen und dort zu parken. Dabei darf das Fahrzeug pro Strecke bis zu 35 km bewegt werden. Der Fahrzeugschlüssel ist bei Abgabe auszuhändigen.
KONE Parking behält sich vor, Forderungen aus dem Mietvertrag durch ein Zurückbehaltungsrecht oder gesetzliches Pfandrecht am Fahrzeug zu sichern.
Sollte sich die Rückreise verzögern, hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen. Wird das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit nicht abgeholt, verlängert sich das Mietverhältnis automatisch. KONE Parking ist berechtigt, zusätzliche Gebühren zu verlangen und das Fahrzeug nach Fristsetzung auf Kosten des Kunden entfernen zu lassen.
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Verhalten auf dem Betriebsgelände
Auf dem Betriebsgelände gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO). Fahrzeuge dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit bewegt werden. Verkehrszeichen sowie Anweisungen des Personals sind zu befolgen.
Es ist untersagt:
• Flüssigkeiten oder Kraftstoffe abzulassen
• Müll zu entsorgen oder Gegenstände zu lagern
• Motoren unnötig laufen zu lassen
• Fahrzeuge mit technischen Defekten abzustellen
Verunreinigungen sind vom Kunden unverzüglich zu beseitigen. Erfolgt dies nicht, kann KONE Parking die Reinigung auf Kosten des Kunden durchführen lassen.
Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände ist nur zur Fahrzeugeinstellung, Abholung sowie zum Be- und Entladen gestattet.
Wertgegenstände sind während der Parkzeit sicher zu verwahren. Der Kunde bestätigt, dass Fahrerlaubnis und Versicherungsschutz bestehen.
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Shuttle- und Valet-Service
KONE Parking stellt pro Fahrzeug für maximal acht Personen einen Shuttle-Service zum Flughafen Düsseldorf und zurück bereit.
• Gepäck wird kostenlos transportiert
• Sondergepäck nur nach Vereinbarung
• Flugzeiten müssen korrekt angegeben werden
• Haftung für verpasste Flüge besteht nur bei Verschulden von KONE Parking und rechtzeitigem Shuttle-Antritt (mindestens 75 Minuten vor Check-In-Beginn)
• Rücktransport erfolgt nach telefonischer Meldung nach Landung
• Alkoholisierten oder randalierenden Personen kann die Beförderung verweigert werden
• Kindersitze werden auf Wunsch bereitgestellt
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Zusatzleistungen
KONE Parking vermittelt auf Wunsch Fahrzeugpflege oder andere KFZ-Dienstleistungen. Diese Leistungen werden durch Drittanbieter ausgeführt. Ansprüche bestehen ausschließlich gegenüber diesen Dienstleistern.
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§ 4 Preise und Zahlung
(1) Alle Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
(2) Die Abrechnung erfolgt pro angefangenem Kalendertag.
(3) Der Mietpreis ist zu Beginn der Mietzeit sofort fällig.
(4) Bei vorzeitiger Abholung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
(5) Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur bei anerkannten oder rechtskräftigen Gegenforderungen möglich.
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§ 5 Rücktritt und Kündigung
(1) Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.
(2) Der Kunde kann bis 24 Stunden vor Mietbeginn kostenfrei zurücktreten. Danach:
• Rücktritt weniger als 24 Stunden vorher: 50 % Gebühr
• Nichterscheinen: 100 % Gebühr
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§ 6 Haftung gegenüber Verbrauchern und Unternehmern
KONE Parking haftet nur für vorhersehbare, vertragstypische Schäden, außer bei:
• Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
• Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
• gesetzlich zwingender Haftung
Keine Haftung besteht insbesondere für:
• Technische Defekte am Fahrzeug
• Diebstahl, Vandalismus, Wetter- oder Tierschäden
• Schäden durch andere Personen
• Schäden an Gepäck
• Wertgegenstände im Fahrzeug
• Schäden nach Verlassen des Parkplatzes ohne Schadensmeldung
• Gefälligkeitshandlungen wie Starthilfe
Die Haftung für Sachschäden bei einfacher Fahrlässigkeit ist auf 2.000.000 € begrenzt.
Der Kunde verpflichtet sich, sein Fahrzeug vor Übergabe und nach Rückgabe unverzüglich zu prüfen.
Nach Verlassen des Parkplatzes ohne Schadensprüfung gilt das Fahrzeug als ordnungsgemäß zurückgegeben.
KONE Parking haftet nicht für Schäden durch andere Personen oder durch Überschreitung der zulässigen Fahrzeughöhe.
Der Kunde haftet für Schäden durch technische Defekte seines Fahrzeugs.
Das Fahrzeug kann auf firmeneigene Parkflächen bis zu 35 km Entfernung verbracht werden.
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§ 7 Datenschutz
KONE Parking verarbeitet personenbezogene Daten unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze.
Erfasst werden können:
• Name
• Adresse
• Telefonnummer
• E-Mail-Adresse
• Nutzungsdaten (z. B. IP-Adresse)
Die Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verwendet und verschlüsselt übertragen.
Cookies können zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit eingesetzt werden.
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§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person, ist Gerichtsstand nach Wahl von KONE Parking der Sitz des Unternehmens.
(2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
(3) Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von KONE Parking, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.